Arbeitsvertrag für den Arzt: Das gehört hinein [Checkliste]

Wussten Sie, dass Arbeitsverträge in Deutschland gar nicht schriftlich geschlossen werden müssen? Arbeitsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses unterliegen der schriftlichen Nachweispflicht, jedoch entfaltet auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag Wirksamkeit. Warum ein schriftlicher Arbeitsvertrag aber in jedem Fall sinnvoll ist und welche Informationen im Arbeitsvertrag für einen Arzt erfasst werden sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Anders als bei einer Befristungsabrede oder einer Kündigung müssen Arbeitsverhältnisse nicht zwangsläufig durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag begründet werden. Da ein Arbeitsvertrag allerdings die Grundlage für eine geordnete und gute Zusammenarbeit darstellt, empfiehlt es sich jedoch immer, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen. So kann Konflikten vorgebeugt werden, die durch Unklarheiten über die Aufgaben sowie die wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen entstehen können. 

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Arbeitsvertrag für einen Arzt – diese Informationen sollten im Vertrag enthalten sein

Einen guten, ersten Anhaltspunkt schriftlich niederzulegender Vertragsbedingungen bietet § 2 des Nachweisgesetzes. Die wichtigsten der dort aufgeführten Mindestinhalte werden im Folgenden dargestellt:

Festlegung des Arbeitsortes

  • Ist der Arbeitseinsatz auf einen Ort begrenzt?
  • Darf der Arbeitgeber den Arzt auch an anderen Standorten einsetzen, sollte es mehrere Praxen geben?

Zeitlicher Rahmen der Beschäftigung

  • Zu welchem Datum beginnt die Beschäftigung?
  • Ist das Arbeitsverhältnis zeitlich befristet?
  • Wie lange dauert die Probezeit?

Tätigkeitsbezeichnung und -beschreibung

  • Was ist die genaue Stellenbezeichnung?
  • Welche Tätigkeiten sind für die Stelle regelmäßig vorgesehen?
  • An welcher Stelle in der Praxis-Hierarchie steht der Arzt?

Entlohnung

  • Wie hoch ist das monatliche Entgelt angesetzt?
  • Gibt es eine Umsatzbeteiligung?
  • Werden ein 13. Monatsgehalt oder sonstige Gratifikationen ausgezahlt?

Arbeitszeit

  • Welche Behandlungs- bzw. Bürozeiten gibt es?
  • Ist die Arbeit in einem Schichtsystem geregelt?
  • Welche Bestimmungen zu Ruhezeiten gelten?
  • Wie ist der Notdienst oder Bereitschaftsdienst geregelt?

Kündigung

  • Welche Kündigungsfristen gelten entsprechend dem Vertrag oder nach dem BGB?
  • Gelten Kündigungsfristen für beide Arbeitsvertragsparteien gleich?
  • Wie ist die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit oder in zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen geregelt?

Urlaub

  • Wie viele Urlaubstage stehen dem Arzt im Jahr zur Verfügung?
  • Gibt es Vorschriften zur Inanspruchnahme des Urlaubs (z.B. maximale Urlaubstage am Stück)?

Umgang mit Überstunden

  • Werden Überstunden erfasst?
  • Wie werden erfasste Überstunden ausgeglichen (beispielsweise durch Auszahlung)?

Krankheit

  • Ab wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen?

Der angestellte Arzt hat einen rechtlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Eine Überstundenvergütung ist – unter Umständen – jedoch nicht zwingend.

Befristeter Arbeitsvertrag Arzt

Handelt es sich bei dem Arbeitsvertrag für den Arzt um ein befristetes Arbeitsverhältnis, sind zusätzliche gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge festgeschrieben sind. So ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung nicht einfach möglich, wenn diese Option nicht explizit im Arbeitsvertrag erfasst wurde (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag für Ärzte kann außerdem nicht unbegrenzt oft verlängert werden. Eine Verlängerung ist maximal dreimal möglich und das befristete Arbeitsverhältnis darf dabei die Gesamtdauer von zwei Jahren nicht überschreiten (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Besonderheiten können sich zudem aus dem wenig bekannten “Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung” (kurz ÄArbVtrG) ergeben.

Individuellen Arbeitsvertrag für einen Arzt vom Experten aufsetzen lassen

Im Internet gibt es, vor allem von den Ärztekammern der Bundesländer, viele Muster-Arbeitsverträge für Ärzte. Es lohnt sich allerdings, den Vertrag von einem Experten individuell erstellen zu lassen: Der Vertrag kann individuell auf Ihre Praxis und Ihre Anforderungen angepasst werden. Beauftragen Sie uns jetzt für Ihre Arbeitsverträge und wir beraten Sie umfassend zu allen wichtigen Fragen. Bei Bedarf beraten wir Sie auch gerne zu Arbeitsverträgen für Zahnärzte, zur Kündigung von MFA oder weiteren arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

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