Wussten Sie, dass Arbeitsverträge in Deutschland gar nicht schriftlich geschlossen werden müssen? Arbeitsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses unterliegen der schriftlichen Nachweispflicht, jedoch entfaltet auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag Wirksamkeit. Warum ein schriftlicher Arbeitsvertrag aber in jedem Fall sinnvoll ist und welche Informationen im Arbeitsvertrag für einen Arzt erfasst werden sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Anders als bei einer Befristungsabrede oder einer Kündigung müssen Arbeitsverhältnisse nicht zwangsläufig durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag begründet werden. Da ein Arbeitsvertrag allerdings die Grundlage für eine geordnete und gute Zusammenarbeit darstellt, empfiehlt es sich jedoch immer, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen. So kann Konflikten vorgebeugt werden, die durch Unklarheiten über die Aufgaben sowie die wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen entstehen können.
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Streitigkeiten zu vermeiden.
Arbeitsvertrag für einen Arzt – diese Informationen sollten im Vertrag enthalten sein
Einen guten, ersten Anhaltspunkt schriftlich niederzulegender Vertragsbedingungen bietet § 2 des Nachweisgesetzes. Die wichtigsten der dort aufgeführten Mindestinhalte werden im Folgenden dargestellt:
Festlegung des Arbeitsortes |
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Zeitlicher Rahmen der Beschäftigung |
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Tätigkeitsbezeichnung und -beschreibung |
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Entlohnung |
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Arbeitszeit |
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Kündigung |
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Urlaub |
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Umgang mit Überstunden |
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Krankheit |
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Der angestellte Arzt hat einen rechtlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Eine Überstundenvergütung ist – unter Umständen – jedoch nicht zwingend.
Befristeter Arbeitsvertrag Arzt
Handelt es sich bei dem Arbeitsvertrag für den Arzt um ein befristetes Arbeitsverhältnis, sind zusätzliche gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge festgeschrieben sind. So ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung nicht einfach möglich, wenn diese Option nicht explizit im Arbeitsvertrag erfasst wurde (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag für Ärzte kann außerdem nicht unbegrenzt oft verlängert werden. Eine Verlängerung ist maximal dreimal möglich und das befristete Arbeitsverhältnis darf dabei die Gesamtdauer von zwei Jahren nicht überschreiten (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Besonderheiten können sich zudem aus dem wenig bekannten “Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung” (kurz ÄArbVtrG) ergeben.
Individuellen Arbeitsvertrag für einen Arzt vom Experten aufsetzen lassen
Im Internet gibt es, vor allem von den Ärztekammern der Bundesländer, viele Muster-Arbeitsverträge für Ärzte. Es lohnt sich allerdings, den Vertrag von einem Experten individuell erstellen zu lassen: Der Vertrag kann individuell auf Ihre Praxis und Ihre Anforderungen angepasst werden. Beauftragen Sie uns jetzt für Ihre Arbeitsverträge und wir beraten Sie umfassend zu allen wichtigen Fragen. Bei Bedarf beraten wir Sie auch gerne zu Arbeitsverträgen für Zahnärzte, zur Kündigung von MFA oder weiteren arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.