Kündigung MFA

Kündigung MFA - Guide für Praxisbetreiber

Bei der Kündigung eines MFA (Medizinischer Fachangestellter) gilt es vieles zu beachten: Welche Formen der Kündigung gibt es? Welche Fristen gelten für die MFA Kündigung und wer ist besonders vor der Kündigung geschützt? Wir geben Ihnen einen Überblick, worauf Sie achten müssen, um Konflikte und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Erfahren Sie jetzt, was Sie bei der Kündigung eines Mitarbeiters alles beachten sollten oder lassen Sie sich direkt von einem unserer Experten für Arbeitsrecht im medizinischen Bereich beraten.

Kündigung MFA richtig schreiben – so geht’s

Arbeitsverträge sind zwar nachweispflichtig, können aber in Deutschland auch mündlich vereinbart werden. Im Gegensatz dazu ist eine Kündigung erst dann rechtskräftig, wenn Sie in schriftlicher Form erklärt wird. Die Kündigung muss die Beendigung des Arbeitsverhältnisses deutlich zum Ausdruck bringen und vom Arbeitgeber mit Originalunterschrift versehen werden. Zusätzlich ist es wichtig, dass dem gekündigten Mitarbeiter die Kündigung tatsächlich zugeht, entweder durch persönliche Übergabe oder durch Einwurf in den Briefkasten. Um dies sicherzustellen, können Sie sich den Erhalt der Kündigung quittieren lassen. Die Kündigung kann außerdem als Einwurf-Einschreiben zugestellt werden. Bei einer Kündigung eines Arbeitsvertrags, der nach 2004 abgeschlossen wurde in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 10 Mitarbeitern, greift das Kündigungsschutzgesetz (kurz: KSchG). Das hat zur Folge, dass bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Kündigungsgrund als soziale Rechtfertigung der Kündigung vorliegen muss.

Welche rechtlichen Kündigungsformen gibt es?

Grundsätzlich wird bei der Kündigung von MFA zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden. Für eine außerordentliche Kündigung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Gründe für eine fristlose Kündigung müssen objektiv belegen, dass eine weitere Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar für die Praxis ist. 

Legitime Gründe für eine außerordentliche Kündigung:

  • Straftaten oder unangemessenes Verhalten gegenüber anderen Mitarbeitern und Vorgesetzten
  • Wiederholte Unpünktlichkeit
  • Nichteinhaltung von Verschwiegenheitspflichten
  • Arbeitsverweigerung
  • Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit

Wichtig ist zudem, dass die Kündigung nur binnen zwei Wochen ab dem Zeitpunkt erklärt werden kann, in welchem der Arbeitgeber von den die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.

In der Regel kommt es allerdings nicht zu einer außerordentlichen Kündigung, sondern bloß zu einer ordentlichen Kündigung. Dabei richtet sich die Kündigungsfrist danach, wie lange die Person bereits in der Arztpraxis tätig ist. Je länger die Betriebszugehörigkeit ist, desto länger ist auch die Kündigungsfrist. Nach Ausspruch der ordentlichen Kündigung des MFA kann dieser von seiner Arbeit freigestellt werden. Während der Freistellung hat der Arbeitnehmer allerdings bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sollte der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden können, so hat der MFA einen Anspruch auf dessen Abgeltung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Kündigungsfristen für Medizinische Fachangestellte

Die Kündigungsfrist errechnet sich mit dem Tag der Zustellung des Kündigungsschreibens. Die genauen Fristen für die Entlassung des MFA sind in § 622 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erfasst.

Betriebszugehörigkeit

Kündigungsfrist

unter 2 Jahren

4 Wochen (zum 15. oder zum Monatsende)

ab 2 Jahren  

1 Monat (zum Monatsende) 

ab 5 Jahren

2 Monate (zum Monatsende) 

ab 8 Jahren

3 Monate (zum Monatsende)

ab 10 Jahren

4 Monate (zum Monatsende) 

ab 12 Jahren

5 Monate (zum Monatsende) 

ab 15 Jahren

6 Monate (zum Monatsende) 

ab 20 Jahren

7 Monate (zum Monatsende) 

Kündigung MFA – Gründe

Damit die ordentliche Kündigung des MFA rechtswirksam ist, muss in Praxen, in der regelmäßig mehr als zehn Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter (nicht mehr als 20 h/Woche = 0,5; mehr als 20 h/Woche aber nicht mehr als 30 h = 0,75; über 30 h/Woche = 1,0)  tätig sind, im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ein Kündigungsgrund vorliegen. In der Kündigung selbst muss dieser allerdings nicht genannt werden..Unterschieden wird hier zwischen der personenbedingten, der verhaltensbedingten und der betriebsbedingten Kündigung.

  • Personenbedingte Kündigung: Ein häufiger Anlass für personenbedingte Kündigungen ist Krankheit. Hierbei darf die Krankheit allerdings nicht nur vorübergehend vorliegen, sondern es muss eine Negativprognose existieren. Zusätzlich kann ein MFA auch personenbedingt gekündigt werden, wenn er nicht mehr zur Ausübung des Berufs geeignet ist. 
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Auch bei der ordentlichen Kündigung kann das Verhalten der Grund sein. Bei der verhaltensbedingten Kündigung besteht zwar weniger Dringlichkeit, die Gründe ähneln aber häufig denen der außerordentlichen Kündigung (z.B. Diebstahl, beleidigendes Verhalten etc.)
  • Betriebsbedingte Kündigung: Die Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung können sehr vielseitig sein. Gemein haben sie, dass aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung der Beschäftigungsbedarf für den Mitarbeiter entfällt. Es handelt sich um solche Gründe, die ausschließlich in der Sphäre des Arbeitgebers liegen.

Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere

Schwangere Mitarbeiterinnen werden durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) vor einer Kündigung geschützt. Gemäß § 17 MuSchG ist eine Mutter während ihrer Schwangerschaft und mindestens vier Monate nach der Entbindung unkündbar. Nur in äußersten Ausnahmefällen kann eine schwangere Frau mit Bestätigung der obersten Landesbehörde entlassen werden, beispielsweise wenn die Praxis aus Altersgründen geschlossen werden soll.

Können MFA mit zeitlich befristetem Arbeitsverhältnis gekündigt werden?

Die Kündigungsvorschriften sind gesondert im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge erfasst. Entscheidend bei befristeten Arbeitsverträgen ist, dass sie grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden können, es sei denn, eine Kündigungsoption wurde explizit im Arbeitsvertrag erfasst (§15 Abs. 4 TzBfG).

Ein befristetes Arbeitsverhältnis darf, ohne Sachgrund, außerdem maximal auf zwei Jahre ausgelegt werden. Innerhalb dieses Zeitraums darf die Befristung nicht öfter als dreimal verlängert werden, selbst wenn der Zeitraum die vorgeschriebenen zwei Jahre noch nicht überschreitet (§ 14 Abs. 2 TzBfG).  

Arbeitszeugnis nach der Kündigung

Der gekündigte MFA hat ein Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 Abs. 1 Satz 1 GewO). Beim Arbeitszeugnis wird zwischen dem einfachen Arbeitszeugnis und dem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben zur Dauer der Beschäftigung und die Personalien, wohingegen im qualifizierten Arbeitszeugnis auch Informationen zur Leistung des Arbeitnehmers enthalten sind. Dieses enthält beispielsweise Angaben zu den Aufgaben des MFA, dessen fachlicher Kompetenz und Belastbarkeit. Welches der Zeugnisse erstellt wird, darf der Arbeitnehmer entscheiden. 

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